firstlex.de – der blog

    Urteile, News und Kommentare von Dr. Stumper – firstlex

    Das BAG hatte über die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin zu entscheiden, die unter anderem die Bildung und den Zuschnitt von Altersgruppen in einer Auswahlrichtlinie von Arbeitgeberin und Betriebsrat gerügt hatte.

    Das BAG hat die Kündigungsschutzklage abgewiesen.

    Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss der Arbeitgeber bei Kündigungen aus betrieblichen Gründen zwischen den von ihrer Tätigkeit her vergleichbaren Arbeitnehmern eine Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten vornehmen. Eines der dabei zu berücksichtigenden Kriterien ist das Lebensalter. Die Regelung zielt darauf ab, ältere Arbeitnehmer bei Kündigungen zu schützen. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG kann die Sozialauswahl zur Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur auch innerhalb von Altersgruppen – etwa der der 21 bis 30 Jahre alten, der der 31 bis 40 Jahre alten Arbeitnehmer u.s.f. – vorgenommen werden. Das Lebensalter ist dann nur im Rahmen der jeweiligen Gruppe von Bedeutung. Der Altersaufbau der Belegschaft bleibt auf diese Weise weitgehend erhalten.

    Der gesetzliche Regelungskomplex der Sozialauswahl verstoße nicht gegen das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung und dessen Ausgestaltung durch die Richtlinie 2000/78/EG vom 27.11.2000. Er führe zwar zu einer unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters. Diese sei aber durch rechtmäßige Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik und Arbeitsmarkt im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Buchst. a) der Richtlinie gerechtfertigt. Einerseits tragen die Regelungen den mit steigendem Lebensalter regelmäßig sinkenden Chancen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung. Andererseits wirken sie durch die Möglichkeit der Bildung von Altersgruppen der ausschließlich linearen Berücksichtigung des ansteigenden Lebensalters und einer mit ihr einhergehenden Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer entgegen. Das Ziel, ältere Arbeitnehmer zu schützen, und das Ziel, die berufliche Eingliederung jüngerer Arbeitnehmer sicherzustellen, werden zu einem angemessenen Ausgleich gebracht. Dies diene zugleich der sozialpolitisch erwünschten Generationengerechtigkeit und der Vielfalt im Bereich der Beschäftigung.

    Eines Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH nach Art. 267 AEUV bedürfte es nicht. Die unionsrechtliche Lage sei durch mehrere Entscheidungen des EuGH hinreichend geklärt.

    Vorinstanz
    LArbG Köln, Urt. v. 14.08.2009 – 11 Sa 320/09

    Mir reicht es jetzt.
    Leute wie zu Guttenberg sind Provinz- und Ressortpolitiker. Man schüttelt über sie den Kopf, wundert sich, schämt sich fremd – aber das geht vorbei.

    Ich empfinde es allerdings als unerträglich, daß an der Spitze des Staates, dem ich meine Steuern anvertraue, ein Mann steht, der sich von Dritten begünstigen läßt.
    Schon als Privatmensch muß man sich fragen:
    was erwartet jemand, der mir einen Kredit gibt ? Eine Gegenleistung, einen Gefallen ? Und auf welcher Ebene – privat, beruflich ?

    Diejenigen, die dieser Mann seine Freunde nennt, hätten von ihm ohne seine Ämter und Funktionen, seine Avancen und Ambitionen nicht Notiz genommen.
    Erst Recht hätten sie ihm kein Geld gegeben. Warum auch ?

    Doch nehmen wir einmal an – was ja auch mal passieren kann – daß sich da tatsächlich zwei Menschen begegnet sind, die so gute Freunde wurden.
    Dann ist es neben vielen Vorteilen öffentlicher Ämter wie (und ich meine jetzt nur die rechtmäßigen) Reisen, Kontakte knüpfen, kultiviert speisen, stets vorrangig behandelt werden etc. ein hinzunehmender Nachteil, sich das Risiko zu verkneifen, daß selbst ein so guter Freund dann doch irgendwann eine Gegenleistung einfordert.

    Alles andere ist entweder Naivität oder Korruptheit.
    Ich selbst halte mich weder für naiv noch für korrupt, zumindest möchte ich es nicht sein. Dementsprehend will ich mich nicht von jemandem vertreten lassen, der auch nur eine dieser Eigenschaft erfüllt.

    Geht dieser Wunsch in Erfüllung ?
    Ich fürchte nicht. Die Strategie des Schweigens, Wegduckens und Verharmlosens scheint auch hier Erfolg zu haben.
    Und das Erstaunlichste dabei: die Umfragen legen nahe, daß das Volk den Präsidenten hat, den es verdient.
    Das ist konsequent. Wo Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Raubkopieren noch nicht einmal überhaupt als Unrecht wahrgenomnmen wird, da kann es sich auch ein Präsident gemütlich machen, der seine Charakterschwäche mit christlichen Vergebungsappellen auch noch als menschliches Qualitätsmerkmal fehletikettiert.

    Mein Präsident hat kein Abziehbild gängiger Idealvorstellungen zu sein. Er darf Schwächen haben und Fehler machen, vor allem als Mensch. Niemals aber darf er Dinge tun, die sein Amt beschmutzen, indem er sich gerade wegen dieses oder eines anderen Amtes vereinnahmen läßt.
    Er beleidigt damit diejenigen, die ihm das Amt gaben. Und das ist unerträglich.

    Es sind schon verrückte Zeiten.Da gehen Patienten zu ihrem Arzt und sagen ihm, was er ihnen zu verschreiben hat.Ihre Krankheit haben sie gegoogelt, samt Symptomen und Behandlungsweise.Und was macht der Arzt ? Es gibt zwei Sorten von Ärzten. Die einen verschreiben wie gewünscht. Sie sind nett, die Patienten lieben sie. Die anderen wollen den Patienten untersuchen, ihm sogar vielleicht erklären, daß er sich leider fehldiagonostiziert hat und ihm etwas anderes verschreiben. Noch schlimmer aber sind die Ärzte, die dann auch noch behaupten, das beste Medikament sei frische Luft, Bewegung, ab und zu mal ein Apfel.Alles kostenlose Dinge. Sehr ärgerliche Dinge. Man kann sich weder über die Krankenkasse und deren Knauserigkeit beschweren, noch über wirkungslose Medikamente, für die man auch noch zuzahlen müßte. Es bleibt nur, sich über eigene Faulheit zu beschweren, weil man eben nie dazu kommt, an die frische Luft zu gehen oder sich mal zu bewegen.Aber wer hat schon Lust, sich kostenlos über sich selbst zu beklagen ? Das ist echt ne Spaßbremse.
    Wieso ich das erzähle ?
    Weil es den Juristen eigentlich auch nicht viel anders geht. Wer sich z.B. mit Vertragsgestaltung beschäftigt, wird regelmäßig auf Mandanten treffen, die zwar keine Ahnung von der rechtlichen Materie haben, aber genau wissen, wie der Vertrag formuliert werden muß.Es werden Schnipsel von Verträgen hereingereicht, die bei Bekannten und Verwandten abgestaubt wurden und es werden hilfreiche Hinweise aus Google kopiert und dem Anwalt auf den Schreibtisch gelegt. Ist das nicht nett ?
    Sollte man vielleicht auch künftig Rezepte mit ins Restaurant bringen und dem Koch vor der Bestellung in die Küche bringen lassen ?
    Da fragt sich natürlich, ob wir alle unsere Dienstleister für komplett unfähig halten oder uns selbst für allmächtig. Vielleicht ja auch beides ?
    Verdutzten Anwälten wird gern mal vorgetragen, man wolle doch nur dafür Sorge tragen, daß später auch ein “normaler Mensch” den Vertrag verstehen könne. Schade eigentlich, daß es darum ohnehin nicht geht.
    Denn am Ende landet ein Auslegungskonflikt ohnehin vor Gericht, selbst wenn es ein Schiedsgericht ist. Und dort sitzen wiederum Juristen. Es ist also keine gute Idee, Verträge so zu formulieren, daß ein Nicht-Jurist sie gut versteht, ein Jurist aber leider nicht mehr.
    Kann aber nicht ein Anwalt oder Richter auch Verträge verstehen, die unjuristisch formuliert sind ? Na, klar, solange es nur um die Sprache geht. Die Juristen haben selbst schuld, daß sie sich ständig als Sprachvergewaltiger bezichtigen lassen müssen.Denn tatsächlich sind es die meisten ja auch.Wer in einem Brief an Gericht oder Mandant von “dem Unterzeichner” spricht und dabei sich selbst meint, sollte sich darüber nicht wundern.
    Allerdings geht das Problem etwas tiefer.Denn “das Juristische” an einem Vertrag ist ja nicht nur die Sprache, selbst, wenn sie verständlich ist.Warum wohl benötigt selbst ein schneller und fleißiger Jurist sechs bis acht Jahre für seine Ausbildung ? Sicherlich nicht, um das zu lernen, was jeder kann: lesen und schreiben.
    Wie kommt aber ein Mandant auf die Idee, daß eine schöne, verständliche Sprache das Entscheidende an einem Vertrag sei ? Vielleicht, weil er meint, daß eine klare Sprache auch eine klare Struktur mit sich bringen muß, und damit liegt er ja schon mal gar nicht so falsch. Vielleicht aber auch, weil er nicht versteht, daß zwischen einer aus seiner Sicht klaren Sprache und einer juristisch fachgerechten Sprache ein Unterschied liegen kann. Sie bemerken: die Logik verbietet in dieser Formulierung nach wie vor nicht, daß eine juristisch fachgerechte Sprache auch gleichzeitig eine klare sein kann. Die Betonung liegt an anderer Stelle: “aus seiner Sicht”. Nehmen wir mal dieses Beispiel:”X wird bemüht sein, dem Y stets Zugang zu den erforderlichen Dokumenten zu ermöglichen”. Dieser Satz ist klar und verständlich. Juristisch ist er eine Katastrophe. Um zu verstehen, daß ein Satz juristisch fachgerecht und juristisch klar und verständlich, aber aus Sicht der Umgangssprache unklar und unverständlich sein kann (wenn nämlich die Mandanteninteressen umgesetzt werden, zu definieren, wie der Zugang sichergestellt wird und wann und welche Dokumente gemeint sind, mal abgesehen von der mangelnden Verbindlichkeit des Satzes), manchmal sogar sein muß, müßte ein Mandant wahrscheinlich Jura studieren.
    Warum also vertrauen Mandanten nicht einfach darauf, daß ein Anwalt die Kompetenz hat, Dinge zu tun, die der Mandant nicht auf Anhieb verstehen kann ? Vielleicht ist es wie bei den Ärzten: vielleicht hat einfach nur ein Berufsstand sein Vertrauen verspielt.

    Es grüßt Sie

    RA Dr. Kai Stumper

    www.firstlex.de

    Im Rahmen meines Vortrages auf der Herbsttagung der AG Anwaltsmanagement sprachen mich einige Kollegen an und fragten, was es mit meinem Netzwerk “firstlex” auf sich habe.
    Hier nochmal eine kurze Erklärung dazu.

    1. Die Anwaltschaft und deren Interessenvertreter haben nach meiner Ansicht wichtige Entwicklungen der letzten zehn Jahre verschlafen. Tischler und Bäcker bieten Rechtberatung an und beschäftigen Anwälte in Großraumbüros für Hotlines und Internetberatung. Völlig absurd, aber inzwischen Realität.
    Solche Entwicklungen hätten verhindert oder zumindest gesteuert werden können, wenn die Anwaltschaft selbst entsprechend aktiv geworden wäre, anstatt breite neue Geschäftsfelder anderen zu überlassen, die mit unserem Beruf nichts zu tun haben.
    2. Firstlex kann das nicht mehr verhindern, ist aber von der Philosophie getragen, der zunehmenden Auflösung und Verwässerung der Rechtsberatung in der Wahrnehmung des Mandanten durch einen Kompetenzkern entgegenzutreten, der sich prägnant abgrenzt:
    Klassischer Anspruch, seriöse Interpretation des Standesrechts, qualifizierte und geldwerte Leistung, aber das mit den modernsten Mitteln, die Technik und Management zu bieten haben.
    Firstlex ist ein Kanzleinetzwerk. Firstlex ist damit keine Kanzlei, sondern soll eine Qualitätszusicherung für die Mandanten unter dem Dach einer Marke sein. Bei Firstlex geht es darum, nicht nur nach innen Stärke durch Synergien und Rationalisierung zu gewinnen, sondern vor allem auch nach außen dem Mandanten gegenüber aktiv aufzutreten, und zwar bundesweit.
    3. Die Mitgliedskanzleien (Anwälte und Steuerberater) bilden zusammen den thematischen Kreis der Anliegen ab, die die Mandanten üblicherweise benötigen. Dieser Prozeß ist noch nicht abgeschlossen, weitere Mitglieder in allen deutschen Städten sind willkommen.
    4. Der Mandant erhält also die Struktur einer Großkanzlei, jedoch wesentlich flexibler, da viele Strukturelemente bei firstlex virtualisiert sind.
    5. Gleichwohl ist firstlex keine “online-Kanzlei”. Sie ist mehr, als eine klassische Kanzlei und mehr, als eine online-Kanzlei, weil sie beide Konzepte in sich vereint und damit letztlich alles bietet, was der Mandant möchte: er ist das Maß aller Dinge – was er wünscht, wird umgesetzt.
    6. Die Mandanten sind sowohl Einzelpersonen, die sich in den klasssichen Themenbereichen Arbeitsrecht, Steuerrecht, Erbrecht etc. beraten lassen, als auch Unternehmen und deren Gremien (Aufsichtsrat, Betriebsrat, Personalrat etc.), die in wirtschaftlichen Fragen Rat benötigen.
    7. Das Credo von firstlex ist dabei: wir warten nicht auf einen Rechtsstreit, sondern wir wollen ihn verhindern.
    8. Bei all dem arbeiten wir eng mit Fachleuten anderer Disziplinen wie BWL, Informatik, EDV etc. zusammen.

    Kollegen aus dem Bereich Anwälte und Steuerberater können dem Netzwerk beitreten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
    Welche das sind und ob Sie sie erfüllen, klären Sie bitte in einem Gespräch direkt mit mir.
    Der Nutzen liegt unter anderem in folgenden Aspekten:

    * Präsentation als bundesweites Netzwerk unter dem Dach einer Qualitätsmarke, das alle relevanten Rechtsgebiete abdeckt.
    * Übernahme und Weiterleitung von Mandats-Projektaufgaben innerhalb des Netzwerks je nach Fall zu Honoraren oder Gebührenquote.
    * Nutzung von Synergien und Ressourcen, die der firstlex-Netzwerkprovider anbietet, wie etwa
    - Markennutzung,
    - Webpräsenz,
    - Newsletter für Ihre Mandanten
    - Prospekte, Flyer und Visitenkarten im CI-Stil von firstlex
    - Zentrales Callcenter
    - Personal-Sharing
    - Room-on-demand
    *Know-How-Pool zur Steigerung Ihrer Umsatzrendite
    *Infos über neue Techniken und effiziente Orga-Lösungen

    ..und eins hab ich noch vergessen:
    für die teilnehmenden Kanzleien/Anwälte/Steuerberater ist die Sache kostenlos.
    Wer also z.B. seinen Prospekt im firstlex-Layout haben möchte, zahlt die Entstehungskosten (Graphiker, ggf. Druck etc.), aber nichts extra.
    Es geht im Netzwerk also um kollegiales Ziehen an einem Strang und nicht darum, daß da jemand noch etwas gesondert verdienen will.

    Wenn sie daran interessiert sind, Mitglied bei firstlex zu werden, kommen sie gern auf mich zu.
    Als Referent der Seminarreihe “Die Kanzlei der Zukunft” im Beck-Verlag weiß ich nicht nur, wie man eine Kanzlei effizient führt, sondern auch, wo bei Kollegen die Schwachstellen liegen und was man tun kann, um sie gemeinsam abzuschalten.
    Weitere Informationen unter http://www.firstlex.de

    Die Dame an der Rezeption des Hotels war erstaunt. Sie rief ins Telefon: “Haben Sie denn keinen Navi ?” Nein, ich habe keinen Navi. Das war ja der Grund, warum ich wissen wollte, ob man die drei Hoteltürme auf Fehmarn auch im Dunkeln sehen kann bzw., in welchem mein Zimmer war. Ich fühlte mich arm und igendwie völlig out. Ereilt mich jetzt dasgleiche Schicksal wie meine Eltern ? Sie hatten jahrzehntelang eine Reiseschreibmaschine, Marke Olympia (gibts auch nicht mehr), auf dem Schreibtisch im Arbeitszimmer stehen. Als ich mir dann meinen ersten PC kaufte, wußten sie nicht, wie die Schrift aufs Papier kommt. Und jetzt ich. Kein Navi – out, alt, Anschluß verloren. Ich versuchte gar nicht erst, mich zu rechtfertigen. Höflich bat ich die Dame am Telefon, nun doch einfach mal schnell meine Frage zu beantworten, ich würde mich dann schon zurechtfinden. Sie erklärte mir dann sehr umständlich, wie ich zum Hotel komme (was ich gar nicht gefragt hatte). Ich war schon froh, daß sie mich nicht daran erinnerte, am Auto das Licht einzuschalten. Dann mußte ich sie etwas bremsen. Natürlich glaubte sie, ich sei ein Orientierungslinkomat. Sie wollte es besonders gut machen. Ich dagegen wollte mir den Spaß nicht rauben lassen und platzte ihr ins Wort, ich würde das schon finden. Aus ihrer Sicht ein dramatischer Widerspruch für einen Mann ohne Navi. Aus meiner Sicht die Grundlage zur Rettung meiner Instinkte. Es geht hier nicht nur darum, die Treppe zu nehmen, obwohl der Fahrstuhl funktioniert. Nein, dieser Vergleich hinkt. Denn das Gehen auf zwei Beinen ist ein vergleichsweise primitiver Vorgang. Sicherlich – er soll nicht gänzlich ungesund sein, aber wenn man mal mit dem Fahrstuhl fährt, rostet man nicht gleich komplett ein, oder ? Mit der Orientierung ist es da schon etwas anders. So in etwa wie mit einem Rollator. Hilfreich, wenn man was am Bein hat, aber doch völlig überflüssig, solange man selbst gehen kann.
    Ich also gestehe: ich habe keinen Navi. Schlimmer: ich will keinen.
    Bin ich etwa ein dogmatischer Fanatiker ? Muß ich jetzt nachts auf Nägeln schlafen, darf ich nur noch Schwarzbrot essen, muß ich mich mit Bachblüten beschäftigen ?
    Sicherlich – das Sitzen auf dem Hintern ist sehr anstrengend. Da ist es schon hilfreich, wenn sich die Heckklappe von selbst öffnet und schließt. Und warum sollte man beim Einparken noch das Lenkrad anfassen ? Der Muskelatrophie läßt sich ausreichend vorbeugen, indem man den Zündschlüssel umdreht.
    Passend dazu gibt es das Auto mit ESP, ASP, SPG und dann natürlich den akustischen Warner, wenn der vor lauter Nichtstun eingeschlafene Fahrer über den Seitenstreifen fährt, um dem Abgrund entgegenzurasen. Ein schöner Tod, mit Warnton.
    Und doch begehre ich auf. Anarchisch, revolutionär und heldenhaft verweigere ich die Prothese, die niemand braucht, der nicht bescheuerter werden will, als er schon ist.
    Nur zu: versuchen Sie es ! Den Kirchturm finden, das Rathaus, den Büroturm, die Scheibe runterkurbeln, Passanten nach dem Weg fragen: unglaublich, neue sinnliche Wahrnehmungen werden offenbar. Sie können es, und Sie werden sehen, eines Tages spüren Sie wieder, wo Sie sind, welche Himmelsrichtungen es gibt, wo andere sind und vielleicht sogar, wer Sie sind. Vielleicht sagt Ihnen dann eine innere Stimme: “Sie haben Ihr Ziel erreicht”. Wäre das nicht wunderbar ?

    Ich rechne seit ca. 10 Jahren mithilfe von Excel-Tabellen in Minuten-Taktung ab. Viele Mandanten haben mir schon vor Jahren positive Signale dazu gegeben, weil sie das als besonders transparent und fair empfinden.

    Jetzt ist mir erstmals ein Fall untergekommen, in dem sich ein Mandant bitterlich beschwert hat. Er ist selbst Berater (kein Anwalt) und erklärte mir, er rechne seit eh und je im 15-Miuten-Takt ab.
    Meine Minuten-Abrechnung sei pingelig und unfair. Er erwarte, daß ich auch mal Dinge zwischendurch mache, die ich nicht immer gleich zur Abrechnung eintrage.
    Ich versuchte ihm zu erklären, daß es keine zwei Abrechnungsmethoden in einer geben dürfe: lax in Angelegenheiten des Anwalts, pingelig in Angelegenheiten des Mandanten.
    Entweder, oder; ein Vertrag ist nur dann gut und fair, wenn für beide Seiten die gleichen Maßstäbe gelten. Im übrigen profitiere er davon, daß ich auch die kleinen Zeiteinsätze dokumentiere, denn daraus ergebe sich gerade, daß ich dafür nicht immer auch gleich eine Viertelstunde abrechne, was ja nun zu seinen Lasten gehen würde.
    Dies alles überzeugte ihn aber nicht. Er wünschte sich “aus Gründen der Fairness”, daß ich bestimmte Zeiten gar nicht abrechne.

    Welchen Sinn aber macht eine Kalkulation als Basis meiner Honorarabrede, wenn ich mich am Ende dann selbst betrüge (und den Mandanten gleich mit) ?
    Ich fand dieses Gespräch ausgesprochen faszinierend, weil es das erste Mal war, daß ein Mandant eine, wie nun inwischen auch richterlich festgestellt wurde, sittenwidrige Abrechnung ausdrücklich einverlangt hat.

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2010 – 24 U 183/05
    1. Eine formularmäßige 15-Minuten-Zeittaktklausel verstößt wegen Benachteiligung des Mandanten gegen § 307 BGB (Bestätigung von Senat NJW-RR 2007, 129).
    2. Die Angemessenheit eines Zeithonorars ist danach zu beurteilen, ob im konkreten Fall diese Honorarform, der ausgehandelte Stundensatz und die Bearbeitungszeit angemessen sind und in welchem Verhältnis das abgerechnete Honorar zu der gesetzlichen Vergütung steht.
    3. Ein vereinbartes und fälliges Zeithonorar ist erst dann einforderbar, wenn dem Mandanten eine schriftliche Berechnung mitgeteilt worden ist, die den Anforderungen für die Abrechnung gesetzlicher Vergütungen entspricht und knappe Leistungsbeschreibungen enthält, die dem Mandanten die Prüfung der anwaltlichen Tätigkeit ermöglichen.

    Die Rente ist sicher, Ihr Arbeitsplatz ist sicher und die Wirtschaft befindet sich auf Erholungskurs. Genau. Sind Sie die ständigen Unkenrufe nicht auch leid ? Nach einer tiefen Talfahrt muß es ja schließlich auch mal wieder aufwärts gehen. Und die letzten Monate ist es ja auch aufwärts gegangen. Aber wie weit geht das noch ? Haben nicht auch vor zwei Jahren die üblichen Verdächtigen, pardon: “Experten” einen euphorischen Ausblick auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung gegeben ? Hat nicht z.B. ein Bankmanager einer Bank, der heute wegen Untreue vor Gericht steht, erklärt, seiner Bank gehe es blendend, obwohl sie zum selben Zeitpunkt bereits faktisch insolvent war ?
    Die Börsen feiern wieder Höchststände, die Banker kassieren wieder Millionen-Boni – die Party geht weiter, als ob nichts gewesen wäre. Aber wenn andere nicht aus ihren Fehlern lernen, kann man das denn nicht wengistens für sich selbst leisten ? Doch. Kündigen Sie z.B. ihre Lebensversicherung. Absurd ? Nun, wie Sie meinen, dann lassen Sie es. Vertrauen Sie darauf, daß die Versicherer Ihr Kapital in Staatsanleihen anlegen, weil das “die sicherste Anlageform” ist. Denn Aktien können ja fallen, wie man in der Krise mal wieder hilfreich betrachten konnte. Staatsanleihen etwa nicht ? Wenn Staaten ihrerseits insolvent sind, dann sind auch deren Papiere nichts mehr wert. Klar, bevor Deutschland pleite geht, wird erst Griechenland über die Klinge springen, oder Portugal, Spanien, England etc. Doch nachdem Frau Merkel mit scheinbarer Stärke darin eingewilligt hat, den Euro und Euroland als Ganzes im Zweifel auf Kosten Deutschlands vor dem Untergang zu retten, dürfte klar sein, daß es keine Einzellösungen geben wird. Und: kann ein Staat überhaupt pleite gehen ? Kommt drauf an, wer seine Gläubiger sind. Soweit wir als Bürger uns als solche verstehen, hat die Sache einen charmanten Vorteil: wie in anderen Insolvenzen auch, kann man die Gläubiger einfach mit der Quote dessen bedienen, was noch da ist. Und was ist noch da ? Nicht mehr viel. Da sind Untergangsszenarien wie solche von einer neuen Währungsreform gar nicht notwendig. Es genügt, nach einer ersten Phase der Deflation, die gerade kurz bevorsteht, in eine Phase der Inflation zu wechseln, und schon vernichtet sich die Schuld gegenüber den Gläubigern von selbst. Schon jetzt wird ein erheblicher Teil der künftigen Rentner sicher prognostizierbar an der offiziellen Armutsschwelle sein Leben fristen. Keine Leistungsverweigerer, Sozialschmarotzer etc, sondern Menschen wie Du und ich, die ihr Leben lang gearbeitet haben. Pech gehabt, ist grad ne schwierige Phase. Das ist gar nicht so zynisch gemeint, wie es klingt. Schließlich gibt es keinen Anspruch auf Glück, Wohlstand, Gesundheit usw. Unsere Eltern, die den Krieg durchlitten haben, können das bestätigen. Sie hatten eine “schwierige” Kindheit, wir werden einen schwierigen Lebensabend haben. Was aber daran ärgert, ist, daß dies vermeidbar gewesen wäre. Das läßt sich zwar auch von jedem Krieg sagen, aber die über Jahrzehnte angelegte Gleichgültigkeit gegenüber dringendem Handlungsbedarf in Bezug auf absehbare Zukunftsprobleme und die damit einhergehenden Ziel- und Planlosigkeit der Politik ist dann vielleicht doch noch etwas anderes als bestimmte historische Ereignisse, die einen Krieg auslösen.
    Sie brauchen also ihre Lebensversicherung gar nicht zu kündigen. Denn selbst, wenn unser Staat nicht pleite geht (eigentlich ist er es faktisch schon längst) und daher die Auszahlung gar nicht mehr möglich sein wird, dürfte das, was im Alter daraus zurückfließt, keinen nennenswerten Substanzwert mehr haben. Vertrauen Sie einfach darauf, daß alles Wesentliche bereits für Sie in die Wege geleitet wurde. Und freuen Sie sich darauf, daß Sie in 15 Jahren für ein Pfund Butter nur 100.- Euro bezahlen müssen, und nicht 200.-. Oder aber 99 bugcent, der neuen Währung, auf die wir dann alle stolz sein werden, nachdem wir unsere ursprünglichen Euro-Ansprüche im Verhältnis 1 zu 100 transformieren durften. Seien Sie zuversichtlich, das Leben ist schön. Mal mehr, mal weniger.

    Die Rente ist sicher, Ihr Arbeitsplatz ist sicher und die Wirtschaft befindet sich auf Erholungskurs. Genau. Sind Sie die ständigen Unkenrufe nicht auch leid ? Nach einer tiefen Talfahrt muß es ja schließlich auch mal wieder aufwärts gehen.

    Und die letzten Monate ist es ja auch aufwärts gegangen.

    Aber wie weit geht das noch ? Haben nicht auch vor zwei Jahren die üblichen Verdächtigen, pardon: “Experten” einen euphorischen Ausblick auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung gegeben ? Hat nicht z.B. ein Bankmanager einer Bank, der heute wegen Untreue vor Gericht steht, erklärt, seiner Bank gehe es blendend, obwohl sie zum selben Zeitpunkt bereits faktisch insolvent war ?
    Die Börsen feiern wieder Höchststände, die Banker kassieren wieder Millionen-Boni – die Party geht weiter, als ob nichts gewesen wäre.

    Aber wenn andere nicht aus ihren Fehlern lernen, kann man das denn nicht wengistens für sich selbst leisten ? Doch. Kündigen Sie z.B. ihre Lebensversicherung. Absurd ? Nun, wie Sie meinen, dann lassen Sie es. Vertrauen Sie darauf, daß die Versicherer Ihr Kapital in Staatsanleihen anlegen, weil das “die sicherste Anlageform” ist. Denn Aktien können ja fallen, wie man in der Krise mal wieder hilfreich betrachten konnte. Staatsanleihen etwa nicht ?

    Wenn Staaten ihrerseits insolvent sind, dann sind auch deren Papiere nichts mehr wert. Klar, bevor Deutschland pleite geht, wird erst Griechenland über die Klinge springen, oder Portugal, Spanien, England etc. Doch nachdem Frau Merkel mit scheinbarer Stärke darin eingewilligt hat, den Euro und Euroland als Ganzes im Zweifel auf Kosten Deutschlands vor dem Untergang zu retten, dürfte klar sein, daß es keine Einzellösungen geben wird. Und: kann ein Staat überhaupt pleite gehen ? Kommt drauf an, wer seine Gläubiger sind. Soweit wir als Bürger uns als solche verstehen, hat die Sache einen charmanten Vorteil: wie in anderen Insolvenzen auch, kann man die Gläubiger einfach mit der Quote dessen bedienen, was noch da ist. Und was ist noch da ? Nicht mehr viel. Da sind Untergangsszenarien wie solche von einer neuen Währungsreform gar nicht notwendig. Es genügt, nach einer ersten Phase der Deflation, die gerade kurz bevorsteht, in eine Phase der Inflation zu wechseln, und schon vernichtet sich die Schuld gegenüber den Gläubigern von selbst.

    Schon jetzt wird ein erheblicher Teil der künftigen Rentner sicher prognostizierbar an der offiziellen Armutsschwelle sein Leben fristen. Keine Leistungsverweigerer, Sozialschmarotzer etc, sondern Menschen wie Du und ich, die ihr Leben lang gearbeitet haben. Pech gehabt, ist grad ne schwierige Phase. Das ist gar nicht so zynisch gemeint, wie es klingt. Schließlich gibt es keinen Anspruch auf Glück, Wohlstand, Gesundheit usw. Unsere Eltern, die den Krieg durchlitten haben, können das bestätigen. Sie hatten eine “schwierige” Kindheit, wir werden einen schwierigen Lebensabend haben. Was aber daran ärgert, ist, daß dies vermeidbar gewesen wäre. Das läßt sich zwar auch von jedem Krieg sagen, aber die über Jahrzehnte angelegte Gleichgültigkeit gegenüber dringendem Handlungsbedarf in Bezug auf absehbare Zukunftsprobleme und die damit einhergehenden Ziel- und Planlosigkeit der Politik ist dann vielleicht doch noch etwas anderes als bestimmte historische Ereignisse, die einen Krieg auslösen.
    Sie brauchen also ihre Lebensversicherung gar nicht zu kündigen. Denn selbst, wenn unser Staat nicht pleite geht (eigentlich ist er es faktisch schon längst) und daher die Auszahlung gar nicht mehr möglich sein wird, dürfte das, was im Alter daraus zurückfließt, keinen nennenswerten Substanzwert mehr haben. Vertrauen Sie einfach darauf, daß alles Wesentliche bereits für Sie in die Wege geleitet wurde. Und freuen Sie sich darauf, daß Sie in 15 Jahren für ein Pfund Butter nur 100.- Euro bezahlen müssen, und nicht 200.-. Oder aber 99 bugcent, der neuen Währung, auf die wir dann alle stolz sein werden, nachdem wir unsere ursprünglichen Euro-Ansprüche im Verhältnis 1 zu 100 transformieren durften.

    Seien Sie zuversichtlich, das Leben ist schön. Mal mehr, mal weniger.

    Die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung sind mit
    Art. 10 Abs. 1 GG unvereinbar und damit nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) heute entschieden.
    Die genannten Regelungen sind damit ab sofort nicht mehr anwendbar, da das Gericht auch nicht, wie in manchen anderen Fällen üblich,eine Übergangsfrist definiert hat.
    Nach Ansicht des BVerfG gewährleisten die Vorschriften “weder eine hinreichende
    Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke
    der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den
    verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen.”

    Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und
    gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG
    gespeicherten Daten zulässt. Eingeführt wurden die Vorschriften durch
    das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21.
    Dezember 2007.

    Die Vorradadatenspeicherung greift nach Ansicht des Gerichts in den Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1
    GG (Telekommunikationsgeheimnis) ein.
    Wörtlich heoßt es in einer entsprechenden Pressemeldung des Gerichts: “Allerdings handelt es sich bei einer solchen Speicherung um einen
    besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die
    Rechtsordnung bisher nicht kennt. Auch wenn sich die Speicherung nicht
    auf die Kommunikationsinhalte erstreckt, lassen sich aus diesen Daten
    bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen.
    Adressaten, Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn
    sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination
    detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen
    Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen.
    Je nach Nutzung der Telekommunikation kann eine solche Speicherung die
    Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits und Bewegungsprofile
    praktisch jeden Bürgers ermöglichen. Auch steigt das Risiko von Bürgern,
    weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst hierzu Anlass
    gegeben zu haben. Darüber hinaus verschärfen die
    Missbrauchsmöglichkeiten, die mit einer solchen Datensammlung verbunden
    sind, deren belastende Wirkung. Zumal die Speicherung und
    Datenverwendung nicht bemerkt werden, ist die anlasslose Speicherung von
    Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl
    des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der
    Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.(…) Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht
    total erfasst und registriert werden darf, gehört zur
    verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für
    deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und
    internationalen Zusammenhängen einsetzen muss”.

    Weiter heißt es: “Vielmehr schafft der Bundesgesetzgeber durch die Pflicht der
    Diensteanbieter zur vorsorglichen Speicherung aller
    Telekommunikationsverkehrsdaten, verbunden gleichzeitig mit der Freigabe
    dieser Daten für die Verwendung durch die Polizei und die
    Nachrichtendienste im Rahmen annähernd deren gesamter Aufgabenstellung,
    ein für vielfältige und unbegrenzte Verwendungen offenen Datenpool, auf
    den nur durch grobe Zielsetzungen beschränkt jeweils aufgrund eigener
    Entscheidungen der Gesetzgeber in Bund und Ländern zugegriffen werden
    kann. Die Bereitstellung eines solchen seiner Zwecksetzung nach offenen
    Datenpools hebt den notwendigen Zusammenhang zwischen Speicherung und
    Speicherungszweck auf und ist mit der Verfassung nicht vereinbar.”

    Nach Darstellung des BVerfG bedarf es hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen zur
    Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und
    zum Rechtsschutz, die bisher nicht vorliegen.
    So sei nicht sichergestellt, daß die Entscheidung über Art und Maß der zu
    treffenden Schutzvorkehrungen nicht letztlich unkontrolliert in den
    Händen der jeweiligen Telekommunikationsanbieter liege.
    Außerdem setze ein Abruf der Daten “zumindest den durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer auch
    im Einzelfall schwerwiegenden Straftat” voraus.
    Soweit die Verwendung der Daten heimlich erfolgen soll, habe
    der Gesetzgeber die Pflicht, eine zumindest nachträglichen
    Benachrichtigung vorzusehen. Diese müsse gewährleisten, dass diejenigen,
    auf die sich eine Datenabfrage unmittelbar bezogen hat, wenigstens im
    Nachhinein grundsätzlich in Kenntnis zu setzen sind. Ausnahmen hiervon
    bedürfen der richterlichen Kontrolle.

    Die Beschwerden der Unternehmen, die als Provider auftreten, wegen ihrer fnanziellen Belastungen aufgrund von Speicherplfichten wies das BVerfG ab.
    Die Auferlegung der
    Speicherungspflicht wirke gegenüber den betroffenen Diensteanbietern
    typischerweise nicht übermäßig belastend. Unverhältnismäßig sei die
    Speicherungspflicht insbesondere nicht in Bezug auf die finanziellen
    Lasten, die den Unternehmen durch die Speicherungspflicht nach § 113a
    TKG und die hieran knüpfenden Folgeverpflichtungen wie die
    Gewährleistung von Datensicherheit erwachsen. Der Gesetzgeber sei
    innerhalb seines insoweit weiten Gestaltungsspielraums nicht darauf
    beschränkt, “Private nur dann in Dienst zu nehmen, wenn ihre berufliche
    Tätigkeit unmittelbar Gefahren auslösen kann oder sie hinsichtlich
    dieser Gefahren unmittelbar ein Verschulden trifft. Vielmehr reicht
    insoweit eine hinreichende Sach und Verantwortungsnähe zwischen der
    beruflichen Tätigkeit und der auferlegten Verpflichtung. Gegen die den
    Speicherungspflichtigen erwachsenden Kostenlasten bestehen danach keine
    grundsätzlichen Bedenken. Der Gesetzgeber verlagert auf diese Weise die
    mit der Speicherung verbundenen Kosten entsprechend der Privatisierung
    des Telekommunikationssektors insgesamt in den Markt. So wie die
    Telekommunikationsunternehmen die neuen Chancen der
    Telekommunikationstechnik zur Gewinnerzielung nutzen können, müssen sie
    auch die Kosten für die Einhegung der neuen Sicherheitsrisiken, die mit
    der Telekommunikation verbunden sind, übernehmen und in ihren Preisen
    verarbeiten.”

    Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof kommt nach Ansicht des Gerichts nicht in Betracht, da es auf einen möglichen Vorrang des Gemeinschaftsrechts nicht ankomme.

    Konsequenzen für die private Nutzung von Telefon, Internet und Mail im Betrieb

    Das BVerfG hat dem Parlament mal wieder eine fünf gegeben (siehe die Top-Meldung links).
    Sämtliche Regeln zur Vorratsdatenspeicherung sind nun also nichtig und dürfen daher ab sofort nicht mehr angewendet werden.

    Das hat sehr unterschiedliche Konsequenzen, denn die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung waren auch bisher schon komplex.
    Ein Teilaspekt wurde bisher darin gesehen, dass „normale“ Unternehmen auch als Arbeitgeber zum Provider werden konnten, wenn sie ihren Arbeitnehmern die private Nutzung z.B. von Telefon, Internet und Mail erlaubt haben. Damit hätten sie sich eigentlich komplett den Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) unterwerfen müssen und folglich selbst eine Vorraddatenspeicherung sicherstellen müssen. Und die setzt erheblichen or-ganisatorischen, technischen und finanziellen Aufwand voraus. Ein Grund, aus dem zahlreiche Unternehmen die Privatnutzung dieser
    Techniken verboten haben.  Schließlich stand am Horizont die drohende Gefahr eines Bußgelds in Höhe von bis zu 500.000.– Euro.

    Könnten jetzt also die Unternehmen eine private Nutzung wieder erlauben ?
    Wohl kaum. Denn einerseits ist zu erwarten (oder zumindest nicht auszuschließen), dass der Gesetzgeber auf kurz oder lang zumindest für diesen Bereich eine neue Gesetzes-Version anbieten wird, in der es beim Aufwand nicht gerade schlanker zugehen wird.
    Denn jetzt weiß man ja in Berlin endlich, wie ein Gesetz zu verfassen ist.

    Hinzu kommt, dass die Speicherungspflichten der Provider als solche durch das BVerfG als legitim eingestuft wurden. Die Kostenlast sei, so das Gericht, praktisch die Spiegelung der Gewinnerzielungsmöglichkeiten. Damit kann das Gericht aber wohl nur die Provider gemeint haben, an die man auch üblicherweise denkt, wie z.B. Telekom oder Vodafone etc.

    Wie das Problem der Providerstellung von Unternehmen gegenüber ihren Arbeitnehmer zu lösen ist, dazu sagt das Gericht leider nichts.
    Daher muß man davon ausgehen, dass sich deren Stellung nicht verbessern wird, solange nicht der Gesetzgeber diese „Lücke“ erkennt und bereinigt.
    Demzufolge sollte vorsichtshalber nicht von einer Entspannung ausgegangen werden.
    Aber selbst, wenn ein künftiges Gesetz die Unternehmen als Arbeitgeber von den bisherigen Verpflichtungen ausnehmen würde:
    Eine Trennung von privaten Daten der Arbeitnehmer und beruflichen Daten verlangt bereits das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis, das informationelle Selbstbestimmungsrecht und indirekt auch die GdPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen), eine Veraltungsanweisung der Finanzbehörden.

    Insofern wird es auch künftig Sinn machen, die private Nutzung zu verbieten oder aber sehr detaillierte Regelungen in einer Betriebsvereinbarung festzulegen, wie beide Seiten mit den privaten Arbeitnehmer-Daten umzugehen gedenken.
    Für lauwarme Duldungslösungen gilt weiterhin: sie sind keine Lösungen, sondern ziehen Probleme an wie das Licht die Motten.

    Ihr Kai Stumper